KV-Abrechnung optimieren: Welche Leistungen Ärzte häufig verschenken – und wie sie das ändern

Es gibt einen Satz, den man von Praxisinhaber:innen gelegentlich hört, wenn man sie auf ihre Abrechnung anspricht: „Ich vertraue darauf, dass mein PVS das schon richtig macht." Verständlich. Aber leider falsch. Das PVS dokumentiert, was eingegeben wird. Es optimiert nicht. Und es prüft nicht, ob das, was eingegeben wurde, vollständig und korrekt abrechenbar ist.

Warum bleibt Honorar liegen?

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist komplex. Er ändert sich regelmäßig. Er hat regionale Besonderheiten. Und er enthält Förderungen, Zuschläge und Pauschalen, die nur unter bestimmten Bedingungen abgerechnet werden können – Bedingungen, die im Praxisalltag nicht immer präsent sind.

Das häufigste Problem ist nicht Absicht, sondern Struktur. Chronikerförderungen, die nicht aktiviert werden, weil die Dokumentation nicht ganz den Anforderungen entspricht. Zusatzpauschalen, die zustehen würden, wenn eine Diagnose korrekt verschlüsselt wäre. Leistungen, die erbracht, aber im Trubel des Alltags nicht eingetragen wurden. Plausibilitätsfehler, die dazu führen, dass die KV Positionen streicht, die eigentlich korrekt gewesen wären.

Was ist die Bunte Liste?

Die Bunte Liste ist das zentrale Analyse-Werkzeug von Honorar+Plus. Sie analysiert die KV-Probeabrechnung mit über 6.500 Prüfalgorithmen und zeigt jeden Abrechnungsschein mit einer Farbmarkierung – nicht als abstrakte Statistik, sondern scheinbezogen und direkt handlungsorientiert.

Rot bedeutet: Diese Leistung wird die KV streichen. So, wie sie abgerechnet wurde, ist sie nicht korrekt oder nicht plausibel. Handlungsbedarf vor der Einreichung.

Grün bedeutet: Diese Leistung wurde erbracht – aber nicht abgerechnet. Sie könnte noch angesetzt werden. Honorarpotenzial, das sonst verschenkt wird.

Gelb bedeutet: Hier gibt es einen Fehler in der Codierung oder eine fehlende Diagnose. Mit einer kleinen Korrektur wäre die Position rettbar.

1.200 Scheine werden in vier Sekunden analysiert. Wer das einmal gesehen hat, versteht, warum manuelle Kontrolle keine realistische Alternative ist – und warum PVS-interne Hinweise allein nicht reichen.

Was wird am häufigsten übersehen?

Drei Bereiche tauchen in der Praxis immer wieder auf.

Chronikerförderung: Für Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen zahlt die KV eine Förderung – aber nur, wenn die Diagnose korrekt als Dauerdiagnose verschlüsselt ist und der Patient die Voraussetzungen erfüllt, insbesondere die geforderte Quartalsfrequenz. Viele Praxen aktivieren diese Förderung nicht konsequent, weil die Regel komplex ist und im Alltag schnell übersehen wird. Über viele Patienten summiert sich das zu einem erheblichen Betrag.

Zeitgebundene Leistungen Manche EBM-Ziffern setzen voraus, dass ein Gespräch eine bestimmte Mindestdauer hatte. Wenn die Dokumentation das nicht belegt – oder wenn die Praxis nicht aktiv auf Zeitüberschreitungen achtet – drohen Streichungen. Nicht weil die Leistung nicht erbracht wurde, sondern weil der Nachweis fehlt.

Kooperationszuschläge In Gemeinschaftspraxen und MVZ gibt es Zuschläge für Kooperation, die an bestimmte Dokumentations- und Abrechnungsregeln geknüpft sind. Diese werden häufig nicht vollständig ausgeschöpft – nicht aus Absicht, sondern weil die Regeln komplex sind und selten jemand den Überblick behält.

Wie viel lässt sich realistisch zurückgewinnen?

Das lässt sich nicht pauschalieren. Es hängt von Fachrichtung, Praxisgröße und bisheriger Abrechnungssorgfalt ab. Was sich aber sagen lässt: Praxen, die erstmals systematisch mit einem Analysewerkzeug auf ihre Probeabrechnung schauen, finden fast immer strukturelle Muster – Positionen, die sich über viele Quartale wiederholt nicht abgerechnet wurden, Chronikerförderungen, die systematisch nicht aktiviert wurden, Streichungsrisiken, die niemand auf dem Radar hatte.

Die Verbesserungen, die daraus entstehen, sind keine Trickserei. Es geht darum, vollständig und korrekt abzurechnen, was ohnehin geleistet wurde. Das ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll – es ist auch das, wofür die Probeabrechnung und der Korrekturprozess vorgesehen sind.

Checkliste: Abrechnungsqualität Ihrer Praxis

[ ] Ich prüfe meine Probeabrechnung systematisch vor der Einreichung.

[ ] Chronikerförderungen sind für alle berechtigten Patienten aktiviert.

[ ] Dauerdiagnosen sind korrekt verschlüsselt und aktuell.

[ ] Zeitgebundene Leistungen sind in der Dokumentation belegt.

[ ] Kooperationszuschläge werden in unserer Gemeinschaftspraxis / unserem MVZ vollständig ausgeschöpft.

[ ] Ich nutze ein Analysewerkzeug, das regionale KV-Besonderheiten berücksichtigt.

Häufige Fragen

Ist das legal? Ich will keine Probleme mit der KV. Vollständig legal – und ausdrücklich vorgesehen. Die Probeabrechnung existiert genau dafür: damit Praxen ihre Abrechnung vor der Einreichung prüfen und korrigieren können. Es geht darum, Leistungen korrekt und vollständig abzurechnen, die tatsächlich erbracht wurden. Nicht mehr, nicht weniger.

Mein PVS hat doch auch Abrechnungshinweise. Reicht das nicht? PVS-interne Hinweise sind ein guter Anfang, aber kein vollständiger Ersatz. Sie prüfen einzelne Positionen auf offensichtliche Plausibilitätsfehler – aber keine Muster über viele Scheine hinweg, keine regionalen KV-Besonderheiten und keine systematischen Potenzialanalysen für Chronikerförderungen oder Zusatzpauschalen. Honorar+Plus analysiert über 6.500 Prüfalgorithmen gegen die vollständige Probeabrechnung. Das ist eine andere Tiefe.

Was kostet Honorar+Plus – und ab wann lohnt es sich? Die Kosten klären wir gerne direkt. Als Faustregel: Wenn die erste Analyse auch nur ein bis zwei Prozent zusätzliches Honorar pro Quartal aufdeckt, hat sich die Investition in der Regel innerhalb des ersten Quartals amortisiert. Wir integrieren Honorar+Plus in Ihre bestehende IT-Umgebung und weisen Ihr Team in die Nutzung ein.

Kann ich Honorar+Plus mit meinem bestehenden PVS nutzen? Ja. Honorar+Plus arbeitet PVS-unabhängig mit CON-Dateien aus der Probeabrechnung – es spielt keine Rolle, welches System Sie einsetzen. Alle humanmedizinischen Fachgruppen, MVZ und Kliniken können es nutzen.

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